<aside> ℹ️ Als Studierende mit ADHS hast du grundsätzlich die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Die Adaptionen sind ein Mittel um chancengleiches Studieren zu ermöglichen und stellen somit keine Bevorteilung gegenüber anderen Studierenden dar.
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Mit einem entsprechenden Nachweis stehen Studierende mit einer Behinderung modifizierte Prüfungsmodalitäten zu.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird von den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Die meisten Universitäten und Fachhochschulen in Österreich haben Anlaufstellen eingerichtet, die für die Förderung von Diversität und Chancengleichheit zuständig sind. Dort werden deine individuellen Bedürfnisse ermittelt und Lösungen für dein Studium vereinbart. Links zu Kontakten findest du unten unter Ansprechpersonen und Angebote an den Unis.
Wenn dafür ein Attest benötigt wird:
Der Nachweis soll deine Einschränkungen in Bezug auf das Studium bestätigen und kann auch ohne Angabe einer spezifischen Diagnose ausgestellt werden. Falls du dafür einen bereits ausgestellten Befund verwenden möchtest, kannst du nicht relevante Stellen und sensible Daten schwärzen.
WICHTIG: Prüfende/Lehrende dürfen keine Nachweise mit medizinischen Details (wie Diagnosen) von dir verlangen, da es sich dabei um hochsensible persönliche Daten handelt.
Welche Maßnahmen angewandt werden, ist gesetzlich nicht verankert und ist unter anderem davon abhängig wie sich ADHS bei dir auf dein Studium auswirkt.
<aside> 💡 Tipp: Um deinen Bedarf zu kommunizieren, ist es von Vorteil wenn du dir im Klaren bist welche konkreten Schwierigkeiten du ihm Studium hast. Notier dir auch für dich sinnvolle und effektive Lösungen, um deinen Nachteil auszugleichen.
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Anschließend findest du ein paar Lösungsvorschläge, die wir gesammelt haben. Einige Anpassungen können ohne großen Aufwand umgesetzt werden und werden oftmals auch ohne Nachweis gewährt.